Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist das zentrale Regelwerk für alle Bildungsträger, die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung durchführen wollen. Ohne AZAV-Zulassung kein Zugang zu Bildungsgutscheinen nach SGB III — und damit kein Zugang zu einem Markt mit mehreren Milliarden Euro Fördervolumen pro Jahr. Gleichzeitig stellt die AZAV hohe Anforderungen an Qualitätsmanagement, Lehrpersonal und Maßnahmenkonzepte.
Bei NovoCert by WS Anlagentechnik GmbH begleiten wir Bildungsträger von der ersten Konzeption bis zur bestandenen Zulassungsprüfung — und darüber hinaus. Unser Kunde SE Bildung in Hagen hat das AZAV-Audit 2026 erfolgreich bestanden und bietet heute geförderte Schulungen im Bereich Schweißtechnik, Arbeitsschutz und Industrieservice an.
Was regelt die AZAV?
Gesetzliche Grundlage und Ziel
Die AZAV (Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung) basiert auf den §§ 176 ff. SGB III. Sie verfolgt zwei zentrale Ziele:
- Qualitätssicherung — Sicherstellen, dass öffentlich geförderte Bildungsmaßnahmen einen Mindeststandard erfüllen und tatsächlich zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit beitragen.
- Marktzugang — Nur zugelassene Träger dürfen Maßnahmen durchführen, die über Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) finanziert werden.
Die AZAV unterscheidet zwei Zulassungsebenen: die Trägerzulassung (§ 178 SGB III) und die Maßnahmenzulassung (§ 179 SGB III). Beide werden von einer fachkundigen Stelle (FKS) geprüft.
Fachkundige Stellen (FKS)
Fachkundige Stellen sind von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen, die berechtigt sind, Träger- und Maßnahmenzulassungen zu erteilen. In Deutschland sind rund 30 fachkundige Stellen aktiv, darunter bekannte Namen wie CERTQUA, TÜV, DQS und GUTcert. Die Wahl der richtigen FKS kann den Zulassungsprozess beschleunigen oder verzögern — wir beraten Sie bei der Auswahl auf Basis unserer Erfahrung mit verschiedenen Stellen.
Trägerzulassung vs. Maßnahmenzulassung
Trägerzulassung (§ 178 SGB III): Die Trägerzulassung ist die Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung. Sie bestätigt, dass der Bildungsträger als Organisation die strukturellen, personellen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt. Die Trägerzulassung wird für bestimmte Fachbereiche erteilt — z. B. für gewerblich-technische Berufe, für Umschulungen oder für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG).
Maßnahmenzulassung (§ 179 SGB III): Jede einzelne Bildungsmaßnahme, die über Bildungsgutscheine gefördert werden soll, muss separat zugelassen werden. Die Maßnahmenzulassung prüft das Konzept, die Inhalte, die Durchführungsqualität und die Arbeitsmarktrelevanz. Für jede Maßnahme werden Kosten-, Zeit- und Erfolgsparameter festgelegt.
Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem
Die AZAV verlangt ein internes Qualitätsmanagementsystem, das mindestens folgende Bereiche abdeckt:
- Leitbild und strategische Ausrichtung des Bildungsträgers
- Prozesse zur Bedarfsermittlung und Maßnahmenentwicklung
- Qualifikation und Weiterentwicklung des Lehrpersonals
- Teilnehmerbetreuung und Eingliederungserfolg
- Beschwerdemanagement
- Interne Audits und kontinuierliche Verbesserung
- Datenschutz und Datensicherheit
Viele dieser Anforderungen überschneiden sich mit ISO 9001. Wer bereits ein QM-System nach ISO 9001 betreibt, hat einen erheblichen Vorsprung bei der AZAV-Zulassung.
Anforderungen im Überblick
Trägerzulassung — Prüfkriterien
| Bereich | Anforderung |
|---|---|
| Leistungsfähigkeit | Finanzielle Stabilität, ausreichende Personalkapazität, geeignete Räumlichkeiten |
| Zuverlässigkeit | Keine Insolvenz, keine schwerwiegenden Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialrecht |
| Personalqualifikation | Fachliche und pädagogische Eignung des Lehrpersonals, dokumentierte Qualifikationsnachweise |
| QM-System | Dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem mit Leitbild, Prozessen und Kennzahlen |
| Arbeitsmarktrelevanz | Nachweis, dass das Maßnahmenangebot den Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes bedient |
| Eingliederungserfolg | Dokumentation und Auswertung der Verbleibsquote nach Maßnahmenende |
| Teilnehmerorientierung | Beratungskonzept, Betreuungsschlüssel, Beschwerdemanagement |
Maßnahmenzulassung — Prüfkriterien
- Maßnahmenkonzept — Ziele, Inhalte, Methoden, Dauer, Teilnehmervoraussetzungen
- Kosten-Leistungs-Verhältnis — Angemessenheit der Maßnahmenkosten (Bundesdurchschnittskostensätze als Orientierung)
- Arbeitsmarktrelevanz — Nachweis, dass die vermittelten Qualifikationen nachgefragt werden
- Abschluss/Zertifikat — Welchen anerkannten Abschluss oder welche Zertifizierung erhalten die Teilnehmer?
- Erfolgsquote — Mindestverbleibsquote von 70 % (bei Umschulungen: Prüfungsbestehensquote)
Was wir für Sie tun
Phase 1: Bestandsaufnahme und Konzeption
Wir analysieren Ihren aktuellen Status und entwickeln gemeinsam die Zulassungsstrategie:
- Welche Fachbereiche sollen zugelassen werden?
- Welche Maßnahmen sollen angeboten werden?
- Welches bestehende QM-System kann als Basis dienen?
- Welche FKS ist für Ihr Profil die beste Wahl?
- Welche Lücken müssen geschlossen werden?
Das Ergebnis ist ein konkreter Fahrplan mit Meilensteinen, Verantwortlichkeiten und realistischem Zeitrahmen.
Phase 2: Aufbau des QM-Systems
Basierend auf der Bestandsaufnahme bauen wir Ihr AZAV-konformes Qualitätsmanagementsystem auf oder erweitern Ihr bestehendes ISO 9001-System:
- Erstellung des Leitbilds und der Qualitätspolitik
- Dokumentation aller bildungsspezifischen Prozesse
- Aufbau des Kennzahlensystems (Verbleibsquote, Bestehensquote, Teilnehmerzufriedenheit)
- Implementierung des Beschwerdemanagements
- Qualifikationsmatrix für das Lehrpersonal
- Internes Audit-Programm
Phase 3: Maßnahmenkonzeption
Für jede einzelne Maßnahme erstellen wir:
- Detailliertes Maßnahmenkonzept mit Lernzielen, Inhalten und Methoden
- Kostenkalkulationen im Rahmen der Bundesdurchschnittskostensätze
- Arbeitsmarktanalyse mit regionalen Bedarfsnachweisen
- Curriculum und Prüfungsordnung
- Qualitätsindikatoren und Evaluationskonzept
Phase 4: Zulassungsverfahren
Wir begleiten Sie durch das gesamte Zulassungsverfahren:
- Vorbereitung der Antragsunterlagen
- Kommunikation mit der fachkundigen Stelle
- Begleitung des Vor-Ort-Audits
- Nacharbeitung eventueller Abweichungen
- Unterstützung bei den jährlichen Überwachungsaudits
Phase 5: Laufende Betreuung
Nach der Zulassung unterstützen wir Sie bei:
- Jährlichen internen Audits
- Erstellung des Qualitätsberichts
- Aktualisierung von Maßnahmenkonzepten
- Vorbereitung der Rezertifizierung (alle 5 Jahre)
- Digitale Compliance-Überwachung über unser IMS
Integration mit anderen Standards
Die AZAV steht nicht isoliert. In einem modernen Bildungsunternehmen verknüpft sie sich mit weiteren Normen und Regelwerken:
- ISO 9001 — Das universelle QM-System bildet die Basis für die AZAV-Anforderungen. Wer ISO 9001 hat, erfüllt bereits 60-70 % der AZAV-QM-Anforderungen. Wir integrieren beide Systeme, sodass keine Doppeldokumentation entsteht.
- ISO/IEC 17024 — Bildungsträger, die gleichzeitig als Prüfungszentrum für Personenzertifizierungen fungieren (z. B. SCC-Prüfungen), müssen die Anforderungen an Unparteilichkeit und Prüfungsqualität berücksichtigen.
- SCC-Zertifizierung — SCC-Schulungen nach Dokument 018 sind ein klassisches Beispiel für AZAV-förderfähige Maßnahmen im gewerblich-technischen Bereich.
- ISO 3834 — Schweißtechnische Schulungen (Schweißerausbildung, WPS-Schulung) können als AZAV-Maßnahmen zugelassen werden, wenn sie zur beruflichen Integration beitragen.
- Mission Zero — Arbeitsschutzschulungen nach dem Mission Zero Framework können als Aktivierungsmaßnahmen (MAG) zugelassen werden.
Häufige Fragen zur AZAV
Wie lange dauert das AZAV-Zulassungsverfahren?
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur erteilten Trägerzulassung vergehen typischerweise 4 bis 8 Monate. Die eigentliche Bearbeitungszeit bei der fachkundigen Stelle beträgt 4 bis 6 Wochen nach vollständiger Antragsstellung. Die Maßnahmenzulassung kann parallel oder im Anschluss beantragt werden und dauert weitere 2 bis 4 Wochen pro Maßnahme.
Was kostet die AZAV-Zulassung?
Die Kosten setzen sich aus Beratungsaufwand und Zertifizierungsgebühren zusammen. Die Gebühren der fachkundigen Stelle liegen typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 EUR für die Trägerzulassung, plus 500 bis 1.500 EUR pro Maßnahmenzulassung. Der Beratungsaufwand hängt vom Ausgangszustand ab. Unternehmen mit bestehendem ISO 9001-System haben deutlich geringeren Aufwand.
Können wir AZAV und ISO 9001 gleichzeitig einführen?
Ja, und genau das empfehlen wir bei Neugründungen. Beide Systeme teilen sich zentrale Elemente wie Prozessmanagement, internes Audit, Managementbewertung und kontinuierliche Verbesserung. In unserem integrierten Ansatz bauen wir ein einheitliches QM-System auf, das beide Anforderungen erfüllt.
Was passiert bei der Überwachung?
Die fachkundige Stelle führt jährlich ein Überwachungsaudit durch. Dabei wird geprüft, ob das QM-System weiterhin funktioniert, die Kennzahlen stimmen und die Maßnahmen wie zugelassen durchgeführt werden. Schwerwiegende Abweichungen können zur Aussetzung oder zum Entzug der Zulassung führen. Wir bereiten Sie auf jedes Überwachungsaudit systematisch vor.
Welche Maßnahmen können über AZAV gefördert werden?
Grundsätzlich alle Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III), Umschulungen und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III). Im QHSE-Bereich sind das z. B. SCC-Schulungen, Schweißerausbildungen, Kranführer-Qualifizierungen, Arbeitsschutz-Lehrgänge und Industriemeister-Fortbildungen. Die Arbeitsmarktrelevanz muss für jede Maßnahme nachgewiesen werden.
Was ist der Unterschied zwischen AZAV und Bildungsakkreditierung?
Die AZAV ist eine deutsche Verordnung, die speziell für die öffentlich geförderte Arbeitsmarktpolitik gilt. Sie ist nicht mit akademischer Akkreditierung (Hochschulprogramme) zu verwechseln. AZAV-zugelassene Maßnahmen können über Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter finanziert werden.
Referenzen
Unsere AZAV-Expertise bewährt sich bei Bildungsträgern verschiedener Ausrichtungen:
- SE Bildung, Hagen — AZAV-Audit 2026 erfolgreich bestanden, Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung für schweißtechnische und sicherheitstechnische Schulungen, zusätzlich ISO 3834-2 und AZAV integriert
- Altrad — Interne Schulungsorganisation mit AZAV-konformer Dokumentation
- ETABO Energietechnik / PSS Industrial Group — Integration von geförderten Qualifizierungsmaßnahmen in das IMS Mission Zero
- IAB — Bildungskonzepte für schweißtechnische Qualifizierungen
- Peeters Industrieservice — SCC-Schulungsmanagement mit Fördermitteloptimierung
- Kaya Schweißtechnik — Aufbau des QM-Systems für die Trägerzulassung
Unsere Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Betreute Kunden | 559 |
| Erstellte Gefährdungsbeurteilungen | 967 |
| Compliance-Quote | 97,9 % |
| Betreute Normen und Standards | 17 |
| Spezialisierte KI-Agenten im IMS | 9 |
| BowTie-Risikoanalysen | 30 |
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NovoCert by WS Anlagentechnik GmbH Königsberger Str. 23, 53840 Troisdorf
Tel: +49 152 57877899 E-Mail: Consulting@ws-anlagentechnik.de Web: novocert.de
Standorte: Troisdorf | Wesseling | Ludwigshafen (SIEGEL Akademie) | Hagen (SE Bildung)
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