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AZAV Zertifizierung — Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung für Bildungsträger

AZAV Beratung: Trägerzulassung, Maßnahmenzulassung, Bildungsgutscheine SGB III, FKS-Audit. NovoCert — 559 Kunden, 97.9% Compliance.

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist das zentrale Regelwerk für alle Bildungsträger, die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung durchführen wollen. Ohne AZAV-Zulassung kein Zugang zu Bildungsgutscheinen nach SGB III — und damit kein Zugang zu einem Markt mit mehreren Milliarden Euro Fördervolumen pro Jahr. Gleichzeitig stellt die AZAV hohe Anforderungen an Qualitätsmanagement, Lehrpersonal und Maßnahmenkonzepte.

Bei NovoCert by WS Anlagentechnik GmbH begleiten wir Bildungsträger von der ersten Konzeption bis zur bestandenen Zulassungsprüfung — und darüber hinaus. Unser Kunde SE Bildung in Hagen hat das AZAV-Audit 2026 erfolgreich bestanden und bietet heute geförderte Schulungen im Bereich Schweißtechnik, Arbeitsschutz und Industrieservice an.


Was regelt die AZAV?

Gesetzliche Grundlage und Ziel

Die AZAV (Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung) basiert auf den §§ 176 ff. SGB III. Sie verfolgt zwei zentrale Ziele:

  1. Qualitätssicherung — Sicherstellen, dass öffentlich geförderte Bildungsmaßnahmen einen Mindeststandard erfüllen und tatsächlich zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit beitragen.
  2. Marktzugang — Nur zugelassene Träger dürfen Maßnahmen durchführen, die über Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) finanziert werden.

Die AZAV unterscheidet zwei Zulassungsebenen: die Trägerzulassung (§ 178 SGB III) und die Maßnahmenzulassung (§ 179 SGB III). Beide werden von einer fachkundigen Stelle (FKS) geprüft.

Fachkundige Stellen (FKS)

Fachkundige Stellen sind von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen, die berechtigt sind, Träger- und Maßnahmenzulassungen zu erteilen. In Deutschland sind rund 30 fachkundige Stellen aktiv, darunter bekannte Namen wie CERTQUA, TÜV, DQS und GUTcert. Die Wahl der richtigen FKS kann den Zulassungsprozess beschleunigen oder verzögern — wir beraten Sie bei der Auswahl auf Basis unserer Erfahrung mit verschiedenen Stellen.

Trägerzulassung vs. Maßnahmenzulassung

Trägerzulassung (§ 178 SGB III): Die Trägerzulassung ist die Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung. Sie bestätigt, dass der Bildungsträger als Organisation die strukturellen, personellen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt. Die Trägerzulassung wird für bestimmte Fachbereiche erteilt — z. B. für gewerblich-technische Berufe, für Umschulungen oder für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG).

Maßnahmenzulassung (§ 179 SGB III): Jede einzelne Bildungsmaßnahme, die über Bildungsgutscheine gefördert werden soll, muss separat zugelassen werden. Die Maßnahmenzulassung prüft das Konzept, die Inhalte, die Durchführungsqualität und die Arbeitsmarktrelevanz. Für jede Maßnahme werden Kosten-, Zeit- und Erfolgsparameter festgelegt.

Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem

Die AZAV verlangt ein internes Qualitätsmanagementsystem, das mindestens folgende Bereiche abdeckt:

Viele dieser Anforderungen überschneiden sich mit ISO 9001. Wer bereits ein QM-System nach ISO 9001 betreibt, hat einen erheblichen Vorsprung bei der AZAV-Zulassung.


Anforderungen im Überblick

Trägerzulassung — Prüfkriterien

Bereich Anforderung
Leistungsfähigkeit Finanzielle Stabilität, ausreichende Personalkapazität, geeignete Räumlichkeiten
Zuverlässigkeit Keine Insolvenz, keine schwerwiegenden Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialrecht
Personalqualifikation Fachliche und pädagogische Eignung des Lehrpersonals, dokumentierte Qualifikationsnachweise
QM-System Dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem mit Leitbild, Prozessen und Kennzahlen
Arbeitsmarktrelevanz Nachweis, dass das Maßnahmenangebot den Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes bedient
Eingliederungserfolg Dokumentation und Auswertung der Verbleibsquote nach Maßnahmenende
Teilnehmerorientierung Beratungskonzept, Betreuungsschlüssel, Beschwerdemanagement

Maßnahmenzulassung — Prüfkriterien


Was wir für Sie tun

Phase 1: Bestandsaufnahme und Konzeption

Wir analysieren Ihren aktuellen Status und entwickeln gemeinsam die Zulassungsstrategie:

Das Ergebnis ist ein konkreter Fahrplan mit Meilensteinen, Verantwortlichkeiten und realistischem Zeitrahmen.

Phase 2: Aufbau des QM-Systems

Basierend auf der Bestandsaufnahme bauen wir Ihr AZAV-konformes Qualitätsmanagementsystem auf oder erweitern Ihr bestehendes ISO 9001-System:

Phase 3: Maßnahmenkonzeption

Für jede einzelne Maßnahme erstellen wir:

Phase 4: Zulassungsverfahren

Wir begleiten Sie durch das gesamte Zulassungsverfahren:

Phase 5: Laufende Betreuung

Nach der Zulassung unterstützen wir Sie bei:


Integration mit anderen Standards

Die AZAV steht nicht isoliert. In einem modernen Bildungsunternehmen verknüpft sie sich mit weiteren Normen und Regelwerken:


Häufige Fragen zur AZAV

Wie lange dauert das AZAV-Zulassungsverfahren?

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur erteilten Trägerzulassung vergehen typischerweise 4 bis 8 Monate. Die eigentliche Bearbeitungszeit bei der fachkundigen Stelle beträgt 4 bis 6 Wochen nach vollständiger Antragsstellung. Die Maßnahmenzulassung kann parallel oder im Anschluss beantragt werden und dauert weitere 2 bis 4 Wochen pro Maßnahme.

Was kostet die AZAV-Zulassung?

Die Kosten setzen sich aus Beratungsaufwand und Zertifizierungsgebühren zusammen. Die Gebühren der fachkundigen Stelle liegen typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 EUR für die Trägerzulassung, plus 500 bis 1.500 EUR pro Maßnahmenzulassung. Der Beratungsaufwand hängt vom Ausgangszustand ab. Unternehmen mit bestehendem ISO 9001-System haben deutlich geringeren Aufwand.

Können wir AZAV und ISO 9001 gleichzeitig einführen?

Ja, und genau das empfehlen wir bei Neugründungen. Beide Systeme teilen sich zentrale Elemente wie Prozessmanagement, internes Audit, Managementbewertung und kontinuierliche Verbesserung. In unserem integrierten Ansatz bauen wir ein einheitliches QM-System auf, das beide Anforderungen erfüllt.

Was passiert bei der Überwachung?

Die fachkundige Stelle führt jährlich ein Überwachungsaudit durch. Dabei wird geprüft, ob das QM-System weiterhin funktioniert, die Kennzahlen stimmen und die Maßnahmen wie zugelassen durchgeführt werden. Schwerwiegende Abweichungen können zur Aussetzung oder zum Entzug der Zulassung führen. Wir bereiten Sie auf jedes Überwachungsaudit systematisch vor.

Welche Maßnahmen können über AZAV gefördert werden?

Grundsätzlich alle Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III), Umschulungen und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III). Im QHSE-Bereich sind das z. B. SCC-Schulungen, Schweißerausbildungen, Kranführer-Qualifizierungen, Arbeitsschutz-Lehrgänge und Industriemeister-Fortbildungen. Die Arbeitsmarktrelevanz muss für jede Maßnahme nachgewiesen werden.

Was ist der Unterschied zwischen AZAV und Bildungsakkreditierung?

Die AZAV ist eine deutsche Verordnung, die speziell für die öffentlich geförderte Arbeitsmarktpolitik gilt. Sie ist nicht mit akademischer Akkreditierung (Hochschulprogramme) zu verwechseln. AZAV-zugelassene Maßnahmen können über Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter finanziert werden.


Referenzen

Unsere AZAV-Expertise bewährt sich bei Bildungsträgern verschiedener Ausrichtungen:


Unsere Zahlen

Kennzahl Wert
Betreute Kunden 559
Erstellte Gefährdungsbeurteilungen 967
Compliance-Quote 97,9 %
Betreute Normen und Standards 17
Spezialisierte KI-Agenten im IMS 9
BowTie-Risikoanalysen 30

Jetzt AZAV-Zulassung sichern

Sie planen die AZAV-Zulassung oder stehen vor dem Überwachungsaudit? NovoCert verbindet normative AZAV-Expertise mit jahrelanger Erfahrung im technischen Bildungsbereich — von der Schweißerausbildung über SCC-Schulungen bis zu Arbeitsschutzlehrgängen.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren:

NovoCert by WS Anlagentechnik GmbH Königsberger Str. 23, 53840 Troisdorf

Tel: +49 152 57877899 E-Mail: Consulting@ws-anlagentechnik.de Web: novocert.de

Standorte: Troisdorf | Wesseling | Ludwigshafen (SIEGEL Akademie) | Hagen (SE Bildung)


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