Schulung - Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-190 / DGUV Grundsatz 312-190

Schulung - Benutzung von Atemschutzgeräten

nach DGUV R 112-190

In dieser Unterweisung vermitteln wir den Teilnehmern die Benutzung von Atemschutzgeräten. Neben umfangreichen theoretischen Grundlagen erklären wir auch die Handhabung in der Praxis.

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Schulungsinhalte

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach DGUV Regel 112-190 / DGUV Grundsatz 312-190 für industrielle Zwecke.
Die Atemschutzschulung nach DGUV Regel 112-190 / DGUV Grundsatz 312-190 hat zum Ziel, dass der Anwender Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und benutzen kann.
Ihm wird in Präsentationen und verschiedenen praktischen Handhabungs Unterweisungen beigebracht, wie das Gerät korrekt angelegt, benutzt, abgelegt und nach eventueller Kontamination behandelt wird.

Der Unterricht gliedert sich in folgende Themen:
• Erläuterung des Zubehörs
• Individuelle Anpassung an äußere Gegebenheiten und persönliche Faktoren
• Vor dem Einsatz:
korrektes Anlegen und Funktionsprüfung
• Nach dem Einsatz:
kontaminiertes Gerät sicher ablegen
• Kontaminations- & verschleppungsfreier Transport

12
Jahre Erfahrung
640
Erfolgreiche Teilnehmer
4
Kurse / Jahr

Themen:

  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Rangfolge der Schutzmaßnahmen
  • Einteilung der Atemschutzgeräte

Themen:

  • Kennzeichnung
  • Auswahl von Atemschutzgeräten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • Betriebsanweisung
  • Unterweisung
  • Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern
  • Kombination von mehreren persönlichen Schutzausrüstungen

Themen:

  • Ordnungsgemäßer Zustand
  • Benutzung von Filtern
  • Benutzung von Isoliergeräten
  • Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung
  • Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen
  • Instandhaltungs- und Prüffristen
  • LagerungEntsorgung von Atemschutzgeräten

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