WS-Prüfungen

Prüfung von Betriebsmitteln

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.

Leitern, Tritte

Lagereinrichtungen und Regale

PSA gegen Absturz

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Tragmittel

Lastaufnahmeeinrichtungen

Zurrmittel

Hubwagen

Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel

Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und Normen durchgeführt.

Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Prüfung von Betriebsmitteln

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.

Leitern, Tritte

Lagereinrichtungen und Regale

PSA gegen Absturz

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Tragmittel

Lastaufnahmeeinrichtungen

Zurrmittel

Hubwagen

Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel

Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und Normen durchgeführt.

Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Prüfung von Betriebsmitteln

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.

Leitern, Tritte

Lagereinrichtungen und Regale

PSA gegen Absturz

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Tragmittel

Lastaufnahmeeinrichtungen

Zurrmittel

Hubwagen

Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel

Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und Normen durchgeführt.

Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Prüfung von PSAgA gem. Betriebssicherheitsverordnung

DGUV Grundsatz 312-906:

Prüfung gemäß Herstellerangaben/ gesetzlicher Richtlinien sowie entsprechende Dokumentation der Prüfungen mittels Prüfprotokoll und Anbringung der Prüfplaketten nach Feststellung des betriebsgemäßen Zustandes.

Wir prüfen mit unseren sachkundigen Prüfern herstellerunabhängig, folgendes Sortiment:

  • Auffanggurte
  • Verbindungsmittel
  • Falldämpfer
  • Verbindungselemente
  • Höhensicherungsgeräte

Prüfung von Anschlagmitteln gem. Betriebssicherheitsverordnung

DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8

Prüfung gemäß Herstellerangaben/ gesetzlicher Richtlinien sowie entsprechende Dokumentation der Prüfungen mittels Prüfprotokoll und Anbringung der Prüfplaketten nach Feststellung des betriebsgemäßen Zustandes.

Wir prüfen mit unseren sachkundigen Prüfern herstellerunabhängig, folgendes Sortiment:

  • Anschlagketten
  • Zurrketten
  • Hebeklemmen
  • Magnete
  • Pumpenketten
  • Zurrgurte
  • Rundschlingen
  • Hebebänder
  • Handkettenzüge
  • Hebelzüge

Prüfung von Leitern und Tritten gem. Betriebssicherheitsverordnung

DGUV Vorschrift 208-016

Prüfung gemäß Herstellerangaben/ gesetzlicher Richtlinien sowie entsprechende Dokumentation der Prüfungen mittels Prüfprotokoll und Anbringung der Prüfplaketten nach Feststellung des betriebsgemäßen Zustandes.

favicon

Jetzt Beratungstermin vereinbaren