Betreuung
Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennt der Arbeitgeber unter Umständen erst auf den zweiten Blick. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen.
Unser Leistungsspektrum in der Regelbetreuung nach ASiG:
Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb
Individuelle Unternehmensspezifische Beratungen zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen
Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Individuelle Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
Individuelle Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
Individuelle Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln
Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen
Betreuung
Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennt der Arbeitgeber unter Umständen erst auf den zweiten Blick. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen.
Unser Leistungsspektrum in der Regelbetreuung nach ASiG:
Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb
Individuelle Unternehmensspezifische Beratungen zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen
Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Individuelle Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
Individuelle Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
Individuelle Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln
Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen
Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennt der Arbeitgeber unter Umständen erst auf den zweiten Blick. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen.
Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen
ASiG
Betreuung von Unternehmen durch Wahrnehmung von Aufgaben der Sicherheitsfachkraft, die sich aus S 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), sowie der geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ am Betriebsstandort ergeben.
Neben der Grundbetreuung bieten wir die Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, sowie bei der Durchführung von Unterweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz.
Unterstützung von Unternehmen beim Aufbau des SGU Managementsystems
nach Regelwerk SCC
Unternehmen, die dem Regelwerk SCC entsprechen wollen, unterstützen wir bei der Zertifizierung und Zertifikatserteilung nach SCC/SCCP/SCP durch den Aufbau einer voll funktionstüchtigen SGU Organisation. Wir begleiten durch den gesamten Auditprozess, von der Angebotseinholung bis zur Zertifizierung, und die jährlichen Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits.
Dazu gehören unter anderem die Schulung Ihrer Mitarbeiter, der Aufbau und die Einführung eines SGU Handbuchs und der Verfahrensanweisungen zum Arbeiten gemäß Regelwerk SCC.