WS-Prüfungen
Prüfung von Betriebsmitteln
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.
Leitern, Tritte
Lagereinrichtungen und Regale
PSA gegen Absturz
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Tragmittel
Lastaufnahmeeinrichtungen
Zurrmittel
Hubwagen
Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel
Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und Normen durchgeführt.
Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Prüfung von Betriebsmitteln
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.
Leitern, Tritte
Lagereinrichtungen und Regale
PSA gegen Absturz
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Tragmittel
Lastaufnahmeeinrichtungen
Zurrmittel
Hubwagen
Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel
Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und Normen durchgeführt.
Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Prüfung von Betriebsmitteln
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.
Leitern, Tritte
Lagereinrichtungen und Regale
PSA gegen Absturz
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Tragmittel
Lastaufnahmeeinrichtungen
Zurrmittel
Hubwagen
Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel
Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und Normen durchgeführt.
Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Prüfung von PSAgA gem. Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Grundsatz 312-906:
Prüfung gemäß Herstellerangaben/ gesetzlicher Richtlinien sowie entsprechende Dokumentation der Prüfungen mittels Prüfprotokoll und Anbringung der Prüfplaketten nach Feststellung des betriebsgemäßen Zustandes.
Wir prüfen mit unseren sachkundigen Prüfern herstellerunabhängig, folgendes Sortiment:
- Auffanggurte
- Verbindungsmittel
- Falldämpfer
- Verbindungselemente
- Höhensicherungsgeräte
Prüfung von Anschlagmitteln gem. Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
Prüfung gemäß Herstellerangaben/ gesetzlicher Richtlinien sowie entsprechende Dokumentation der Prüfungen mittels Prüfprotokoll und Anbringung der Prüfplaketten nach Feststellung des betriebsgemäßen Zustandes.
Wir prüfen mit unseren sachkundigen Prüfern herstellerunabhängig, folgendes Sortiment:
- Anschlagketten
- Zurrketten
- Hebeklemmen
- Magnete
- Pumpenketten
- Zurrgurte
- Rundschlingen
- Hebebänder
- Handkettenzüge
- Hebelzüge
Prüfung von Leitern und Tritten gem. Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 208-016
Prüfung gemäß Herstellerangaben/ gesetzlicher Richtlinien sowie entsprechende Dokumentation der Prüfungen mittels Prüfprotokoll und Anbringung der Prüfplaketten nach Feststellung des betriebsgemäßen Zustandes.